„Die zutiefst menschliche und professionelle Kommunikation des gesamten Kanzleiteams beeindruckt den Mandanten vom ersten Kontakt an und vermittelt ihm Vertrauen in die Qualität der erbrachten Rechtsdienstleistungen.“
Im Bereich des Rechts des Gesundheitswesens erbringen wir juristische Dienstleistungen zur Sicherung der Qualität der Gesundheitsversorgung und zum Schutz der Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Wir schützen die Rechte der Patienten sowie die Rechte und Pflichten aller Angehörigen der Gesundheitsberufe. Dieser Rechtsbereich stellt ein spezifisches und dynamisches Gebiet dar, das die Verbindung von zwei Wissenschaften wie Medizin und Recht gewährleistet. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Gesundheitsfürsorge in einer Weise erbracht wird, die gerecht und sicher ist und ethischen und rechtlichen Standards entspricht. Das Konzept des lege artis, das nicht nur für die Medizin, sondern auch für das Recht gilt, ist für den Bereich der Gesundheitsversorgung wichtig. Es handelt sich um ein grundlegendes Prinzip, das festlegt, wie die Regeln in Situationen wie der Gesundheitsversorgung und der Behandlung befolgt werden und wie insbesondere die Rechte der Patienten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen geschützt werden. Unsere Kanzlei ist seit mehreren Jahren auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts tätig und hat in dieser Zeit eine Fülle von Erfahrungen gesammelt, die für das Verständnis der Auswirkungen des Rechts auf die Erbringung von und den Zugang zu Gesundheitsleistungen unerlässlich sind. Unser Ziel ist es insbesondere, unsere Mandanten bei der Bewältigung rechtlicher Risiken zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihre Rechte im Einklang mit dem Gesetz und ethischen Standards geschützt werden.
Im Bereich des Gesundheitsrechts bietet Ihnen unsere Kanzlei vor allem:
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