„Die zutiefst menschliche und professionelle Kommunikation des gesamten Kanzleiteams beeindruckt den Mandanten vom ersten Kontakt an und vermittelt ihm Vertrauen in die Qualität der erbrachten Rechtsdienstleistungen.“
Die individuelle außergerichtliche Beitreibung ist eine häufig in Anspruch genommene Rechtsdienstleistung unserer Anwaltskanzlei. Für jeden unserer Mandanten legen wir ein individuelles Verfahren zur außergerichtlichen Beitreibung seiner Forderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Falles fest.
Wir bieten Schuldnern auch rechtlichen Beistand an, um einen drohenden Rechtsstreit zu vermeiden und eine außergerichtliche Einigung mit dem Gläubiger zu erzielen. Unsere Anwaltskanzlei Kaduc & Partner bevorzugt die außergerichtliche Beitreibung, die für unsere Mandanten immer ein schnellerer und kostengünstigerer Weg ist als die Beitreibung durch ein Gerichtsverfahren.
In diesem Bereich bieten wir sowohl natürlichen als auch juristischen Personen umfassende juristische Dienstleistungen an, unter die wir insbesondere Folgendes subsumieren können:
– Rechtliche Bewertung der außergerichtlichen Beitreibungsmöglichkeiten;
– Rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten Ihrer Forderung;
– Außergerichtliche Beitreibung aller Arten von Forderungen;
– Außergerichtliche Kommunikation mit Schuldnern, um Druck auf den Schuldner auszuüben, damit er Ihre Forderung bezahlt;
– Außergerichtliche Kommunikation mit Gläubigern;
– Vorbereitung einer außergerichtlichen Vereinbarung.
Wenn eine außergerichtliche Beitreibung nicht erfolgreich/möglich ist, muss eine gerichtliche Beitreibung erfolgen, die ebenfalls von unserer Anwaltskanzlei Kaduc & Partner durchgeführt wird.
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