„Die zutiefst menschliche und professionelle Kommunikation des gesamten Kanzleiteams beeindruckt den Mandanten vom ersten Kontakt an und vermittelt ihm Vertrauen in die Qualität der erbrachten Rechtsdienstleistungen.“
Eine weitere Rechtsdienstleistung, die Unternehmern als Arbeitgebern angeboten wird, ist die Rechtsberatung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Da der Arbeitgeber derjenige ist, der für die Einhaltung der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften in den Arbeitsbeziehungen mit den Arbeitnehmern zu sorgen hat, die sich im Bereich des Arbeitsrechts ständig ändern, können Sie den rechtlichen Bereich Ihres Unternehmens in dieser Hinsicht gerne unserer Kanzlei überlassen.
Neben einer umfassenden Rechtsberatung bietet Kaduc & Partner folgende Rechtsdienstleistungen im Bereich des Arbeitsrechts für Unternehmer an:
– Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Vereinbarungen für Arbeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses;
– Ausarbeitung von Managementverträgen;
– Ausarbeitung von Abmahnungen und Verwarnungen wegen unzureichender Arbeitsleistung und Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin durch Arbeitnehmer;
– Vorbereitung von Unterlagen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Vereinbarung/Kündigung/frühzeitige Beendigung/provisorische Beendigung);
– rechtliche Vertretung von Arbeitgebern bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Arbeitnehmern;
– rechtliche Vertretung von Arbeitgebern vor dem Gericht bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten;
– rechtliche Vertretung von Arbeitgebern vor Aufsichts- und Kontrollorganen.
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