„Die zutiefst menschliche und professionelle Kommunikation des gesamten Kanzleiteams beeindruckt den Mandanten vom ersten Kontakt an und vermittelt ihm Vertrauen in die Qualität der erbrachten Rechtsdienstleistungen.“
Ein Mahnbescheid als kurze Form der gerichtlichen Entscheidung sichert Ihnen eine schnelle gerichtliche Beitreibung Ihrer Geldforderung ohne unnötige Verzögerungen.
Die summarische Form des Urteils ist besonders wichtig, weil das Gericht ohne mündliche Verhandlung und nur auf der Grundlage der vom Kläger in der Klageschrift vorgetragenen Tatsachen entscheidet. Es ist daher notwendig, dass der Zahlungsbefehl klar, verständlich, begründet und überzeugend abgefasst ist, was unsere Kanzlei sicherstellt.
Schnelle gerichtliche Vollstreckung insbesondere deshalb, weil, wenn das Gericht den Zahlungsbefehl erlässt (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, einschließlich der Gebührenpflicht, ist das Gericht gesetzlich verpflichtet, ihn innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Vorliegen dieser Voraussetzungen zu erlassen) und gleichzeitig der Antragsgegner, dem der Zahlungsbefehl zugestellt wird, keinen Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl einlegt (der Antragsgegner hat eine vom Gericht festgelegte Frist von 15 Tagen ab Zustellung, um Widerspruch einzulegen), der Zahlungsbefehl zu einem vollstreckbaren Titel wird, der von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.
Die Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für den Gerichtsvollzieher und die anschließende Einreichung eines Vollstreckungsantrages übernimmt für Sie ebenfalls unsere Anwaltskanzlei Kaduc & Partner mit Büros in Trnava und Bratislava.
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