„Die zutiefst menschliche und professionelle Kommunikation des gesamten Kanzleiteams beeindruckt den Mandanten vom ersten Kontakt an und vermittelt ihm Vertrauen in die Qualität der erbrachten Rechtsdienstleistungen.“
Als eine der Formen des Miteigentums wird die Gütergemeinschaft durch die Ehe begründet. Der Name selbst deutet darauf hin, dass ihr konzeptionelles Merkmal darin besteht, dass sie anteilslos ist, d. h. der Grad der Beteiligung der Ehegatten am gemeinsamen Vermögen wird nicht in Anteilen ausgedrückt. Jeder Ehegatte hat ein Eigentumsrecht an der gesamten Immobilie, das durch das gleichberechtigte Eigentumsrecht des anderen Ehegatten begrenzt wird.
Die Dauer der Gütergemeinschaft ist an die Dauer der Ehe gebunden. Unter bestimmten Umständen kann die Gütergemeinschaft auch während der Ehe aufgelöst werden.
Mit der Auflösung der Ehe hört auch die Gütergemeinschaft der Ehegatten auf zu bestehen. Nach der Auflösung der Gütergemeinschaft wird das eheliche Vermögen ausgeglichen. Die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft ist eine umfassende Lösung, bei der alle Vermögensverhältnisse zwischen den ehemaligen Miteigentümern geregelt werden.
Die Regelung der Gütergemeinschaft stellt einen erheblichen Eingriff in die Vermögenssphäre der Ehegatten dar, der verschiedene Komplikationen und Unannehmlichkeiten mit sich bringen und somit den gesamten Abwicklungsprozess in die Länge ziehen kann. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Gütergemeinschaft zu regeln, aber unsere Kanzlei bevorzugt die einvernehmliche Regelung als kostengünstigere und weniger zeitaufwendige Form. Wenn eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, ist Kaduc & Partner bereit, Ihnen bei der gerichtlichen Regelung Ihrer Gütergemeinschaft zu helfen.
Im Bereich des Gemeinschaftseigentums bietet unser Team umfassende juristische Dienstleistungen an, darunter:
– Rechtsberatung zur Gütergemeinschaft;
– Rechtsberatung zur Auflösung der Gütergemeinschaft;
– Vorbereitung eines Antrags auf Auflösung der Gütergemeinschaft während der Ehe, einschließlich der rechtlichen Vertretung vor Gericht;
– Rechtsberatung zur Regelung der Gütergemeinschaft;
– Rechtsvertretung bei Verhandlungen zur Erzielung einer Vereinbarung über die Regelung der Gütergemeinschaft der Ehegatten;
– Vorbereitung der Vereinbarung über die Regelung der Gütergemeinschaft der Ehegatten;
– Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf Regelung der Gütergemeinschaft der Ehegatten;
– Rechtsvertretung in Gerichtsverfahren zur Regelung der Gütergemeinschaft der Ehegatten.
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