„Die zutiefst menschliche und professionelle Kommunikation des gesamten Kanzleiteams beeindruckt den Mandanten vom ersten Kontakt an und vermittelt ihm Vertrauen in die Qualität der erbrachten Rechtsdienstleistungen.“
Das Recht auf Arbeit ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht. Jeder Bürger hat das Recht auf Arbeit und kann diese frei, ohne Einschränkung oder Diskriminierung wählen. Ein Arbeitnehmer hat auch das Recht auf persönliche Freiheit (wie das Recht auf Achtung des Privatlebens des Arbeitnehmers), das nicht durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrags eingeschränkt werden darf.
Arbeitnehmer haben auch das Recht auf eine gerechte Entlohnung für ihre Arbeit, das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen, das Recht auf Schutz vor sexueller Belästigung, das Recht auf Urlaub und viele andere Rechte. Unsere Kanzlei, Kaduc & Partner, bietet Bürgern in der Position von Arbeitnehmern umfassende juristische Dienstleistungen zum Schutz ihrer Rechte, die unter anderem Folgendes umfassen
– Rechtsberatung in Bezug auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern/Arbeitgebern;
– Rechtsberatung in Bezug auf Arbeitsverträge und Vereinbarungen für außerbetriebliche Tätigkeiten;
– Rechtsberatung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einschließlich der Erstellung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Vereinbarung/Kündigung/frühzeitige Beendigung/provisorische Beendigung);
– rechtliche Vertretung von Arbeitnehmern bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Arbeitgebern;
– rechtliche Vertretung von Arbeitnehmern vor Gericht bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
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